Kinderanwaltschaft Schweiz begrüsst die Teilrevision des Bundesgerichtsgesetz (BGG). Sie reichte eine Stellungnahme ein und betonte darin die Notwendigkeit im BGG die Kindsvertretung explizit zu nennen.
Am häufigsten werden Kinder 'freiwillig' ausserfamilär platziert. Hierfür ist kein Verfahren zwingend notwendig, und folge dem die Einsetzung einer Rechtsvertretung des Kindes eher umständlich möglich. Im Integras-Themenheft 1/2025 äussert sich die Geschäftsführerin auf Seite 25 zu dieser verzwickten Lage.
Luana, von SRF kids, besuchte im Dezember 2024 Christophe Herzig im Rahmen der srf- und Glückskette-Sammelaktion 2024: Gegen Gewalt an Kindern in der Schweiz und weltweit.
Im Gespräch mit der SRF kids Reporterin Luana erklärt der Kinderanwalt die UNO-Kinderrechtskonvention und die drei Pfeiler des Gesetzes: Schutzrechte, Förderrechte und Partizipationsrechte. Er erklärt seine Funktion als Kinderanwalt und wie er Kinder in Verfahren vor Gerichten und vor der KESB vertritt. Hier rein hören.
Wie erleben Kinder und Jugendliche rechtliche Verfahren? Welche Herausforderungen begegnen ihnen, und welche Unterstützung benötigen sie? Gib Unicef und Kinderanwaltschaft Feedback und fülle hier den Kinder- und Jugendfragebogen aus. Für mehr Informationen hier weiterlesen
Kinderanwaltschaft nimmt Stellung zu Möglichkeiten und Hindernisse für einen kindgerechten Zugang zur Justiz: Unsere Rückmeldungen an den UN-Kinderrechtsausschuss im Rahmen der General Comments Nr. 27 lesen Sie hier.
Das übergeordnete Ziel des UN-Aufrufes ist es, die Vertragsstaaten, bei der Umsetzung der Vorgaben aus der Konvention zu unterstützen. Im Einzelnen zielen die künftigen Kinderrechtskommentare Nr 27 darauf ab: