Willensermittlung: mit Kindern reden II

Ort
HSLU
Datum
bis
Zielpublikum

Rechtsvertretende des Kindes und andere in Verfahren beteiligte Fachpersonen.

Inhalt

Kinder sollen in rechtlichen Verfahren und bei Beistandschaften mehr ins Zentrum gestellt und ihnen einen aktiven Part zugestanden werden (Partizipation). Dafür gibt es nicht nur rechtliche Vorgaben, sondern es macht ebenso von psychologischer Seite her Sinn, mit Kindern auch in professionellen Bereichen zu reden und ihnen zuzuhören. Insbesondere besteht die Einsicht, dass ein Kind in seiner gesamten Entwicklung davon profitiert, wenn es in Abläufe und Entscheidungen, die es betreffen, einbezogen wird.

  • Partizipation des Kindes aus (entwicklungs-) psychologischer Sicht
  • Kommunikation mit Kindern und Gesprächstechnik
  • Das Gespräch mit Kindern unterschiedlichen Alters
  • Methoden für das Gespräch mit Kindern
  • Kindeswille und Kindeswohl
  • Verstehen und Einordnen von Gesprächsergebnissen mit Kindern
Durchführung

Hochschule Luzern